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Wir kämpfen nicht für Blumen – wir kämpfen für Gleichheit

Am 18. März ist Equal Pay Day. Ein Tag, der von GewerkschafterInnen und BürgerrechtlerInnen ins Leben gerufen wurde, um auf die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen aufmerksam zu machen. Der Equal Pay Day markiert rechnerisch den Tag, bis zu dem Frauen unentgeltlich arbeiten würden, wenn sie ab diesen Tag den gleichen Lohn wie Männer bekämen. Das heißt, in Deutschland arbeiten Frauen 77 Tage unentgeltlich im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen. Die durchschnittliche unbereinigte Entgeltdifferenz liegt bei 21 %. Als GEW verwahren wir uns klar dagegen und fordern: Gleiches Gehalt für gleiche Arbeit!

Diese eklatante Differenz im Lohngefälle liegt hauptsächlich daran, dass sogenannte „Frauenberufe“, die häufig im Care-Bereich anzutreffen sind, zumeist deutlich schlechter bezahlten werden. Hierzu zählen auch alle Berufe im Bildungs- und Erziehungsbereich, wozu bspw. Erzieherinnen, Sozialarbeiterinnen, Sozialpädagoginnen und Grundschullehrerinnen zählen.

Eine mittelbare Geschlechterdiskriminierung findet auch im öffentlichen Dienst statt. Für den Schulbereich wiesen Prof. Dr. Eva Kocher, Dr. Stefanie Porsche und Dr. Johanna Wenckebach von der Europa-Universität Viadrina in einem Gutachten für die GEW nach, dass die schlechtere Eingruppierung von Grundschullehrkräften eine mittelbare Geschlechterdiskrimi­nier­­ung bedeutet. Schließlich liegt der Frauenanteil an den Grundschulen mit über 90 Prozent signifikant höher als an den Schulformen, deren Eingangsbezahlung A 13 Z ist. Der DGB fordert einen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit und damit verbunden das Rückkehrrecht aus Teilzeit zur ursprünglichen Arbeitszeit sowie ein wirksames Entgeltgleichheitsgesetz. Für die GEW ist die gleiche Einstiegsbesoldung A 13 Z für alle Lehrer*innen – egal an welcher Schulform sie arbeiten – ein wichtiger Schritt zum Equal Pay. Was andere Bundesländer bereits diskutieren und zum Teil umgesetzt haben, bleibt in Bayern noch immer Zukunftsmusik – zu Lasten der Kolleg*innen!

Aber auch das Experiment der NGO Terres des Femmes zeigt, dass die Ungleichbehandlung von Frauen und Männern mitnichten nur an den schlechter bezahlten Jobs liegt, sondern Frauen gegenüber Männern auch im direkten Vergleich benachteiligt werden. Terres des Femmes schickte drei Transgender in unterschiedliche Bewerbungsgespräche, die sie immer einmal als Mann und als Frau bestritten. Ihre Lebensläufe wurden so erdacht, dass sie sich nur marginal unterschieden. Auch die Charakterzüge und das Verhalten wurde ähnlich gespielt. Das Ergebnis: Die männliche und die weibliche Geschlechterrolle erhält für die gleiche Stelle deutlich unterschiedliche Gehaltsangebote. Die gespielten Männer erhalten beispielsweise Angebote über Boni-Zahlungen, die bei den gespielten Frauen nicht einmal Erwähnung fanden. Dieses Experiment zeigt auf, dass die Lohnungerechtigkeit zwischen den Geschlechtern nicht ausschließlich an den von den Frauen selbst gewählten Berufen liegt, sondern an einer von Männern dominierten Wirtschaftswelt, in der Frauen noch heute als Menschen zweiter Klasse angesehen werden. Die ideologischen und strukturellen Ursachen der Lohnunterschiede gilt es zu beseitigen! Auch und gerade im Bildungs- und Erziehungsbereich!

Bündnis gegen Gesinnungsschnüffelei

Obwohl der „Radikalenerlass“, mit dem Linke aus staatlichen Institutionen ferngehalten werden sollten, seit 1991 auch in Bayern offiziell abgeschafft ist, müssen heute noch AnwärterInnen auf Stellen im öffentlichen Dienst einen „Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue“ ausfüllen und angeben, in welchen politischen Organisationen sie aktiv sind oder waren. Eine „Extremismusliste“ ist jedoch völlig ungeeignet, menschenfeindliche Ideologien aus den staatlichen Organen fernzuhalten.

Das „Bündnis gegen Gesinnungsschnüffelei“ kritisiert die aktuelle Praxis des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz, die Beschäftigten sowie AnwärterInnen auf eine Stelle im öffentlichen Dienst, kollektiv zum Ausfüllen eines sogenannten „Fragebogens zur Prüfung der Verfassungstreue“ auf Grundlage der „Extremismusliste“ zu nötigen. Das „Bündnis gegen Gesinnungsschnüffelei“ fordert die Abschaffung dieses bayerischen Sonderwegs – die Abschaffung dieses Fragebogens.

Die Politik der Berufsverbote, in deren Tradition die „Extremismusliste“ steht, richtet sich gegen gesellschaftliche Alternativen zum herrschenden Wirtschafts- und Gesellschaftssystem und versucht, diese zu kriminalisieren. Die durch die
Abfrage geschaffene Atmosphäre der Gesinnungsschnüffelei lässt den Eindruck entstehen,
dass oppositionelle DemokratInnen zu bayerischen Staatsfeinden vorverurteilt werden. Dies
befördert ein Klima der Einschüchterung und Verunsicherung, welches noch durch die exemplarische Disziplinierung und Bedrohung Einzelner verstärkt wird und somit breite Kreise der Auszubildenden, der Studierendenschaft sowie des Lehrpersonals an Schulen und Hochschulen abschreckt, sich für fortschrittliche Politik einzusetzen und ihre Interessen organisiert zu vertreten.

Gemäß dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz und europäischem Recht gilt es jegliche Form von unmittelbarer oder mittelbarer Diskriminierung, auch aufgrund der Weltan-schauung, zu unterlassen. Hierzu steht vollkommen konträr die noch immer vom „Verfassungsschutz“ praktizierte und von der bayerischen Staatsregierung angeordne-
te Vorgehensweise der „kollektiven Gesinnungsprüfung“ bei Einstellungen in den öffentlichen Dienst. Dagegen verwahrt sich das Bündnis und fordert von der bayerischen Staatsregierung die sofortige Abschaffung des sogenannten „Fragebogens zur Überprüfung der Verfassungstreue“.

gegen-gesinnungsschnueffelei.de

Die Bündnisgruppen
•     AStA Referat für Gesellschaft und politische
Bildung der Universität Augsburg
•     DKP München
•     FAU München, FAU Nürnberg
•     Junge GEW Bayern, GEW Augsburg, GEW
München, GEW Hochschulgruppe Augsburg
•     Grüne Jugend Bayern
•     Linksjugend München
•     Mittelbauinitiative Augsburger Universität (MIAU)
•     Rote Hilfe München
•     SDAJ München
•     SJD-Die Falken, Kreisverband München
•     Ver.di München, FB 5

V.i.S.d.P.: P. Lohner, Schwanthalerstraße 139 (Rgb.), 80339 München

Hier ist der Flyer des Bündnis` gegen Gesinnungsschnüffelei mit aktuellen Veranstaltungshinweisen des Bündnisses: BgGsVeranstaltungsprogramm-web